Rechtsprechung
BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Beschränkung des Auskunftsanspruchs von Aktionären gem AktG § 131 um des Ausgleichs divergierender Interessen willen mit GG Art 14 Abs 1 vereinbar
- Wolters Kluwer
Auskunftsanspruch - Aktienrechtlicher Auskunftsanspruch - Stille Reserven - Auskunftserzwingungsverfahren
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aktienrechtlicher Auskunftsanspruch und Eigentumsgarantie
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 21.12.1992 - AktE 1/92
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Papierfundstellen
- NJW 2000, 129
- ZIP 1999, 1801
- WM 1999, 2158
- DB 1999, 2203
- NZG 2000, 194
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
(2) Das grundrechtlich geschützte Anteilseigentum ist wesentlich durch seine gesellschaftsrechtliche Vermittlung - wie sie in Gesetz und Satzung zum Ausdruck kommt - geprägt (vgl. BVerfGE 50, 290 ).Nach der zwingenden Organisationsverfassung der Aktiengesellschaft ist es insoweit dem Vorstand als Leitungsorgan der Gesellschaft vorbehalten, die Belange aller Gesellschafter, aber auch das Interesse der Gesellschaft selbst, das nicht notwendig mit den Aktionärsinteressen identisch sein muß, zu wahren (vgl. BVerfGE 50, 290 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Bedeutung dieser Frage, etwa eine kontroverse Diskussion in der Fachliteratur oder der Rechtsprechung, gibt es nicht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Prüfungsmaßstab ist vornehmlich das Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Die einfachrechtlichen Feststellungen des Landgerichts sind der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten aber weder das Rechtsstaatsprinzip noch Art. 19 Abs. 4 GG einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 92, 365 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Auch Art. 103 Abs. 1 GG gebietet nicht, ein Rechtsmittel zu einem Gericht höherer Instanz vorzusehen, damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 89, 381 ). - BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Unabhängig davon, unter welchen Umständen die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung rechtsstaatlich geboten ist (vgl. BVerfGE 98, 106 ), ist es jedenfalls ein legitimes gesetzgeberisches Anliegen, das Aktienrecht insoweit mit dem Bilanzrecht zu harmonisieren. - BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95
Einschränkung des Auskunftsrechts eines Aktionärs durch Redezeitbegrenzung nach …
Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Der Schutzbereich der Eigentumsgarantie umfaßt - wie die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluß vom heutigen Tag in dem Verfahren 1 BvR 636/95 ausgeführt hat - auch das Recht des Aktionärs, über die Angelegenheiten seiner Gesellschaft informiert zu werden.
- OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG …
Dem ist schon deshalb nicht zu folgen, weil gerade für den Kleinanleger - im Unterschied zum institutionellen Anleger - das Vorhandensein stiller Reserven kein wesentlicher Aspekt ist, weshalb ihm gegenüber auch keine unbedingte Aufklärungspflicht besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 1999, 1 BvR 168/93, NJW 2000, 129, 130, zu § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AktG). - LG München I, 28.05.2010 - 5 HKO 14307/07
Auskunftserzwingungsverfahren eines Aktionärs: Zulässigkeit bei Erteilung einer …
Weiterhin muss beachtet werden, dass das Recht des Aktionärs, Rechenschaft über die Verwaltung seines im Unternehmen investierten Kapitals zu verlangen, den verfassungsrechtlichen Schutz aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. BVerfG NJW 2000, 349 ff. = NZG 2000, 192, 193 = ZIP 1999, 1798, 1799 = AG 2000, 74 = WM 1999, 2160, 2161 = DB 1999, 2201 f. - Wenger/Daimler-Benz; ZIP 1999, 1801, 1802 - Scheidenmandel II). - KG, 15.02.2001 - 2 W 3288/00
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung von Auskünften über Beteiligungen …
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift gerade im Hinblick auf Auskunftsverlangen über stille Reserven, wenn auch undifferenzierend, für verfassungsgemäß erklärt (ZIP 1999, 1801 [BVerfG 20.09.1999 - 1 BvR 168/93] ). - LG Berlin, 06.03.2000 - 92 O 111/99 So BVerfG DB 1999 S. 2203 = NJW 2000 S. 129.